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2019 (gültig ab 01. 01. 2019) Entgeltgruppenzulagen 2019 2018 (gültig ab 01. 10. 2018) 2018 (gültig ab 01. 2018) Entgeltgruppenzulagen 2018 2017 (gültig ab 01. 2017) Entgeltgruppenzulagen 2017 2016 (gültig ab 01. 03. 2016) Entgeltgruppenzulagen 2016 2015 (gültig ab 01. 2015) Entgeltgruppenzulagen 2015 2014 (gültig ab 01. 2014) Entgeltgruppenzulagen 2014 2013 (gültig ab 01. 2013) Entgeltgruppenzulagen 2013 2012 (gültig ab 01. 2012) Entgeltgruppenzulagen 2012 2011 (gültig ab 01. 04. 2011) 2010 (gültig ab 01. 2010) 2009 (gültig ab 01. 2009) 2008 (gültig ab 01. 2008) 2006 (gültig ab 01. Öffentlicher-Dienst.Info - TV-L - Tarifrunde 2019. 11. 2006 bis 31. 12. 2007)
Für ein abweichendes Verständnis müssen besondere Anhaltspunkte vorliegen. Solche ergeben sich nicht aus dem Schreiben des beklagten Landes vom 09. 08. 2017. Der Fahrer konnte deshalb die Bezugnahme auf die Gruppe der ständigen persönlichen Fahrer, verbunden mit der Angabe der Höhe der zu zahlenden tariflichen Vergütung, allenfalls als Mitteilung über einen vorgesehenen Ersteinsatz in dieser Funktion verstehen. Er konnte nicht annehmen, die Zuweisung einer anderen Tätigkeit als Personenkraftwagenfahrer bei Arbeitsaufnahme oder zu einem späteren Zeitpunkt sei ausgeschlossen. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. April 2021 – 9 AZR 340/19 st. Rspr., vgl. ua. BAG 17. 2011 – 10 AZR 322/10, Rn. 15 [ ↩] vgl. BAG 21. 03. 2012 – 4 AZR 374/10, Rn. Pkw fahrer tv l tabelle 2018 language learning sup. 70 [ ↩] vgl. BAG 10. 09. 2014 – 10 AZR 844/13, Rn. 17 [ ↩] vgl. zum Anspruch auf Nachtzuschläge und Schichtzulage unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs: BAG 10. 12. 2014 – 10 AZR 63/14, Rn. 32 [ ↩] vgl. hierzu im Einzelnen BAG 24. 10. 2018 – 10 AZR 19/18, Rn.
Dem entsprechend bestimmt § 5 Abs. 3 Satz 4 Pkw-Fahrer-TV-L, dass das Pauschalentgelt der ständigen persönlichen Fahrer nur für die Zeit der tatsächlichen Dienstleistung in dieser Funktion gewährt wird. Pkw fahrer tv l tabelle 2018. Die Bezugnahme auf die für ständige persönliche Fahrer geltenden Tarifbestimmungen schließt die Möglichkeit der Zuweisung einer anderen Tätigkeit als Kraftfahrer im Rahmen der Entgeltgruppe 4 Fallgruppe 4 Teil III Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 der Entgeltordnung zum TV-L ein. Ist der Personenkraftfahrer keinem Funktionsträger iSv. § 5 Abs. 2 Pkw-Fahrer-TV-L zugeordnet, entfällt die tarifliche Vermutung einer erhöhten zeitlichen Inanspruchnahme des Fahrers und gleichzeitig die Grundlage für einen finanziellen Ausgleich dieser Belastung durch Zahlung eines erhöhten Pauschalentgelts 4. Für einen verständigen Arbeitnehmer ist danach erkennbar, dass sich ein Arbeitgeber des öffentlichen Diensts, der beabsichtigt, ihn als Personenkraftwagenfahrer zu den Bedingungen des TV-L und des Pkw-Fahrer-TV-L einzustellen und nach Entgeltgruppe 4 der Entgeltordnung zum TV-L zu vergüten – auch wenn er in diesem Zusammenhang auf die Gruppe der ständigen persönlichen Fahrer Bezug nimmt und deren Vergütung nennt – nicht der Möglichkeit begeben will, dem Arbeitnehmer nach billigem Ermessen 5 eine andere Tätigkeit als Personenkraftwagenfahrer im Rahmen der genannten Entgeltgruppe zuzuweisen.